Corona-Virus: Versicherungstechnische Konsequenzen

Massnahmen welche im Zusammenhang mit dem Corona-Virus getroffen werden müssen, haben grosse Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Es stellt sich die Frage ob solche Schäden versichert werden können.

Die Versicherung für Betriebsunterbruch ist ein Bestandteil der Sachversicherung. Viruserkrankungen gehört zu den Ereignissen welche üblicherweise ausgeschlossen sind und somit fehlt das versicherte Ereignis als Ursache eines Schadens. Bei der Versicherung für Betriebsunterbruch ohne einen Sachschaden, was vereinzelt angeboten wird, besteht ab einer gewissen Pandemiestufe der WHO ebenso keine Deckung.

Bei Forderungen eines Dritten ohne gesetzliche Haftung würde die Haftpflichtversicherung die Kosten zur Abwehr von unberechtigter Schadenersatzansprüchen übernehmen, da die Haftpflichtversichrungen im normal Fall keinen Ausschluss für Viruserkrankungen enthalten.

Reiseversicherung übernehmen je nach Bedingungen die Annullationskosten als Folge einer Epidemie. Seit ca. 2 Wochen sind Neuabschlüsse die das Virus berücksichtigen nicht mehr möglich. Sofern keinen Ausschluss für Pandemien und Krankheiten besteht, decken Eventversicherungen üblicherweise auch das finanzielle Risiko bei einem Eventausfall. Ansonsten deckt die Epidemieversicherung Ertragsausfälle aufgrund Betriebsschlüssen durch eine Behörde.

Generell gilt jedoch für alle Versicherungen folgendes: Sollte das Corona-Virus zur Pandemiestufe 5 oder 6 erklärt werden, sind ab diesem Zeitpunkt alle bis dahin bestehenden wirksamen Versicherungsdeckungen gegen das oder als Folge des Virus sofort wirkungslos.

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