Im Zentrum der Revision stehen die Reduktion der gesetzlichen Pflichtteile sowie der Wegfall des Pflichtteilsanspruches des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin während eines Scheidungsverfahrens. Danach haben Erblasser und Erblasserinnen künftig mehr Verfügungsfreiheiten und Änderungsspielraum. Nach geltendem Recht stehen Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Neu sollen es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Mit der Pflichtteilsquotensenkung kann dann der Erblasser beispielweise auch den faktischen Lebenspartner oder die Stiefkinder stärker begünstigen. Mit dem neuen Recht soll das Schweizer Erbrecht den heutigen Ansprüchen und modernen Lebensformen wie Patchwork-Familien und Konkubinat wieder gerecht werden.
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