Revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft seit dem 01.09.2023

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) schliesst nun alle Lücken und schützt die Grundrechte und die Persönlichkeit von Privatpersonen (juristische Personen sind nicht betroffen). Das Ziel stellt die Transparenz dar. Jede Person, Kunde wie auch Mitarbeiter, ist jederzeit befugt die eigenen Daten einzusehen und über die Benutzung informiert zu werden. Ohne Vollmacht oder Einwilligung können keine persönlichen Daten weitergegeben werden. Bei Missachtung drohen der verantwortlichen Person Bussgelder bis zu 250’000 Franken. Diese Regelungen führen zu mehr Sicherheit und Vertrauen in der digitalen Welt und die Schweizer Unternehmen bleiben Wettbewerbsfähig, da das Gesetz auf die in der EU geltenden Standards abgestimmt wurde.

verfasst im September 2023 | Lynne Dülberg

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