Bundesgericht stärkt Steueraufschub bei gemischten Schenkungen

Mit Urteil 9C_27/2025 vom 22. Dezember 2025 schafft das Bundesgericht Klarheit: Bei gemischten Schenkungen ist die Grundstückgewinnsteuer zwingend vollständig aufzuschieben. Kantonale Modelle, die nur einen teilweisen Aufschub vorsehen, sind bundesrechtswidrig.

Eine gemischte Schenkung liegt typischerweise vor, wenn Liegenschaften innerhalb der Familie unter dem Verkehrswert übertragen werden. Das Bundesgericht stellt klar, dass der gesetzliche Steueraufschub nicht auf den unentgeltlichen Anteil beschränkt werden darf – massgebend ist allein, dass überhaupt eine Schenkung vorliegt.

Praxisfolgen:

  • Steuerpflichtige profitieren künftig von einem vollständigen Steueraufschub auch bei teilentgeltlichen Übertragungen.
  • Entsprechende kantonale Praxis (z. B. im Kanton St. Gallen) ist anzupassen.
  • Bereits erfolgte Veranlagungen sollten überprüft werden, insbesondere wenn nur ein teilweiser Aufschub gewährt wurde.

Fazit:
Das Urteil erhöht die Rechtssicherheit bei familieninternen Immobilienübertragungen erheblich und schafft klare, steuerlich vorteilhafte Rahmenbedingungen.

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verfasst im März 2026 | Lars Dubach, Rechtsanwalt und Notar

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