WILD DUBACH unterstellt sich neu einer Selbstregulierungsorganisation (SRO)

Per 1. Oktober 2026 tritt das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft. Im Zuge dieser Reform hat sich WILD DUBACH entschieden, sich neu einer Selbstregulierungsorganisation zu unterstellen.

Mit der Revision des GwG und der Einführung des Transparenzregister- und Juristische-Personen-Gesetzes (TJPG) verschärft der Gesetzgeber die Sorgfalts- und Meldepflichten für Finanzintermediäre und für Personen, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Vermögenswerten erbringen. Insbesondere die Domizilgewährung für juristische Personen ist ab dem 1. Oktober 2026 nur noch zulässig, wenn sie im Rahmen einer Unterstellung unter eine anerkannte SRO oder unter die direkte Aufsicht der FINMA erfolgt. Wer diese Dienstleistung künftig ohne entsprechende Unterstellung anbietet, handelt nicht mehr rechtskonform.

Damit WILD DUBACH ihre Klientinnen und Klienten auch nach dem 1. Oktober 2026 uneingeschränkt und rechtssicher begleiten kann, haben wir uns proaktiv für die Unterstellung unter eine Selbstregulierungsorganisation entschieden. Dies ermöglicht es uns, folgende Leistungen weiterhin in gewohnter Qualität anzubieten:

  • Begleitung komplexer Immobilientransaktionen und -restrukturierungen, einschliesslich strukturierter Transaktionen und Gesellschaftsumstrukturierungen im Immobilienbereich
  • Domizilgewährung für Gesellschaften, im Einklang mit den neuen gesetzlichen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten
  • Escrow-Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen von M&A-Transaktionen, komplexen nationalen und internationalen Kaufverträgen, Joint Ventures sowie Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, bei denen WILD DUBACH als Treuhänderin (Escrow-Agent) auftritt

Mit dem Aufbau eines umfassenden GwG-Compliance-Frameworks – inklusive Kundenidentifikation (KYC), Zahlungsautorisierungsprozessen, Meldewesen sowie interner Governance – stellen wir sicher, dass unsere Kanzlei die neuen regulatorischen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern aktiv mitgestaltet.

Wir informieren unsere Klientinnen und Klienten selbstverständlich, sobald die Unterstellung formell vollzogen ist, und stehen für Fragen zu den Auswirkungen der Gesetzesrevision auf laufende oder geplante Mandate jederzeit gerne zur Verfügung.

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verfasst im August 2026 | Lars Dubach, Rechtsanwalt und Notar

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