Stalking – neuer Tatbestand?

Die Initiative ist bereits in Bewegung, und es besteht die Aussicht, dass Stalking in Zukunft ebenfalls ausdrücklich strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Die Einführung einer spezifischen Strafnorm zum Stalking in der Schweiz reflektiert die Anerkennung der Ernsthaftigkeit und der potenziell verheerenden Auswirkungen dieses Verhaltens auf Opfer. Stalking umfasst oft wiederholte Handlungen, die darauf abzielen, eine Person zu verfolgen, zu überwachen oder anderweitig in ihrem Leben einzuschränken. Dies kann zu erheblichem Stress, Angstzuständen und sogar physischen Gefahren für das Opfer führen.

Die Einführung einer Strafnorm zum Stalking zielt nicht nur darauf ab, Straftäter zu bestrafen, sondern auch Präventionsmaßnahmen zu fördern, Opferschutz zu verbessern und das Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit dieses Problems in der Gesellschaft zu schärfen.

Am 23.02.2024 hat die Kommission des Nationalrates bereits einen Vorentwurf angenommen. Als nächstes wird dieser dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und veröffentlicht. Voraussichtlich wird der Nationalrat in der kommenden Sommersession darüber beraten.


Es bleibt abzuwarten, ob sich der Stalking Tatbestand realisieren wird.

verfasst im März 2024 | Lynne Dülberg

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