Neuerungen im Familienrecht ab 01.01.2017

Kindesunterhalt

Gemäss neu in Kraft gesetztem Artikel 276a ZGB ist neu vom Grundsatz auszugehen, dass die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den minderjährigen Kindern den anderen familienrechtlichen Pflichten vorgeht. Dies führt dazu, dass bei einer Trennung unverheirateter Eltern der die Kinder betreuende Elternteil vom anderen Elternteil eine Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten wird. Diese Entschädigung wird über den Kindesunterhalt abgegolten. Es liegt nun an den Gerichten, für die Berechnung dieser Entschädigung eine bestimmte Methode zu entwickeln.

Vorsorgeausgleich

Als massgebender Zeitpunkt für die Teilung und den Ausgleich der Vorsorgeguthaben der zweiten Säule (BVG-Guthaben) gilt neu nicht mehr die Rechtskraft des Scheidungsurteils, sondern die Einleitung des Scheidungsverfahrens. Dies schafft mehr Fairness, da bisher die Verzögerung des Scheidungsverfahrens dem einen Ehegatten einen als ungerecht empfundenen finanziellen Vorteil im Hinblick auf die Altersvorsoge verschaffen konnte.

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