Vertreter in der EU im Sinne von Art. 27 DSGVO

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Auch Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz können vom Geltungsbereich dieser Verordnung berührt sein. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie als Dienstleister Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbieten und dafür personenbezogene Daten verarbeiten. Eine Konsequenz, die sich aus diesem weitreichenden Geltungsbereich ergibt, ist, dass von der DSGVO betroffene Privatpersonen und Unternehmen, welche ihren Sitz nicht in der EU haben, unter Umständen einen Vertreter in der EU benennen müssen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Auskünfte. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Kontaktadressen für Vertreter im Sinne der DSGVO in der EU.

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