Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA per 20.09.2019 in Kraft

Beinahe 10 Jahre nachdem das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA von Vertretern beider Länder unterzeichnet wurde, trat es am 20. September 2019 in Kraft.

Im Fokus stehen insbesondere Änderungen betreffend den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten. Mit der Revision wurde die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgehoben. Entsprechende Ersuchen um Informationen dürfen sich auf Sachverhalte ab dem 23. September 2009, dem Datum der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls, beziehen.

Weiter enthält das Änderungsprotokoll eine obligatorische Schiedsklausel und befreit Dividenden an Einrichtungen der individuellen Vorsorge ab 1. Januar 2020 von der Quellensteuer.

Sie haben Fragen dazu, wie sich die Änderungen konkret auf Sie auswirken? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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