Umwandlung Inhaberaktien

Inhaberaktien sind ab sofort nur noch zulässig, wenn sie an einer Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind. Liegt keine der beiden Ausnahmen vor, muss die Gesellschaft ihre Inhaberaktien bis spätestens 30.4.2021 in Namenaktien umwandeln. Unsere Kanzlei Wild Dubach AG führt die notarielle Beurkundung der erforderlichen Statutenänderung gerne für Sie durch und bietet die Aktienumwandlung ab CHF 990.00 an. Im Preis sind folgende Leistungen erhalten:

  • Das beurkundete Umwandeln von Inhaberaktien in Namenaktien
  • Beglaubigte Statuten mit Namenaktien
  • Handelsregisteranmeldung

Gesellschaften, die noch über Inhaberaktien verfügen, wird empfohlen, dass sie zeitnah eine Umwandlung vornehmen sollten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage.

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